Steubenparade

Die Burg Friedeburg, einer von mehreren Herrensitzen der Mansfelder Grafen, war nachweislich seit Ende des 13. Jahrhundert Wohnsitz der Steubens, die dort über viele Jahrhunderte zusammen mit anderen Adelsfamilien ein Burglehn besaßen. Auch die Bauernschaften Zöllwitz (heute Zellewitz), Themer und Wildenberg (nördlich von Friedeburg) gehörten zu den Friedeburger Besitzungen. Sie waren an das Burglehn gebunden und wurden von den Steubenschen Lehnsmännern auf den jeweils ältesten Sohn weitervererbt. Als Enklaven des Benediktiner-Klosters Alsleben (gegründet 979) unterstanden sie der Lehnsherrschaft von Erzbischof Burchard III. von Magdeburg und waren der oberen Gerichtsbarkeit zugeordnet.

Das Burglehen auf Friedeburg (Lehnsherren waren die Grafen von Mansfeld) gehörte dagegen zur unteren Gerichtsbarkeit, ebenso das Friedeburger Rittergut (Lehnsnehmer war das anhaltinische Adelsgeschlecht von Wülcknitz). Ihnen folgte Ende des 16. Jahrhunderts die prignitzsche Adelsfamilie von Platen). Im Jahre 1721 wurde Friedeburg von den Lehnsherren verkauft, die Ländereien auf mehrere andere Lehnsmänner verteilt.

© 2000 - 2006 - Henning von Steuben - Frank Hogendorf - Alle Rechte vorbehalten